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Psychotherapie Lorenzen

Kostenerstattungsverfahren  

Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und sich bei mir behandeln lassen möchten, kommt das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht. Der Grundgedanke: Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen nicht in zumutbarer Zeit einen Behandlungsplatz vermitteln kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Erstattung einer selbst beschafften Behandlung bestehen.

Ablauf

Krankenkasse kontaktieren. Fragen Sie dort, welche Unterlagen für einen Antrag auf Kostenerstattung benötigt werden. Manche Kassen haben eigene Formulare. Notieren Sie Datum, Ansprechperson und Auskunft.

Terminservicestelle anrufen. Unter 116117 vermittelt die Terminservicestelle Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung. Halten Sie fest, was Ihnen angeboten wurde.

Psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen. In einer Praxis mit Kassenzulassung erhalten Sie das Formular PTV 11 mit Diagnose und Behandlungsempfehlung. Dieses Formular ist für den Antrag zentral; als Privatpraxis kann ich es nicht ausstellen.

Anfragen dokumentieren. Halten Sie Ihre Anfragen bei zugelassenen Praxen fest, am besten schriftlich per E-Mail.

Konsiliarbericht einholen. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt schließt damit körperliche Ursachen aus. Das ist unabhängig vom Kostenerstattungsverfahren ohnehin erforderlich.

Unterlagen aus meiner Praxis. Ich stelle Ihnen zusammen: die Bestätigung eines freien Behandlungsplatzes, einen Kostenvoranschlag, eine fachliche Stellungnahme zu Notwendigkeit und Dringlichkeit sowie Kopien meiner Approbations- und Fachkundenachweise.

Antrag stellen. Senden Sie die Unterlagen mit einem kurzen eigenen Anschreiben an Ihre Krankenkasse. Bewahren Sie eine Kopie und einen Versandnachweis auf. Wichtig: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Psychotherapie beginnt.

Bescheid abwarten. Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bringen Sie den Bescheid gern zum nächsten Termin mit.

Zur Abtretung

Einige Krankenkassen ermöglichen es, den Erstattungsbetrag direkt an die behandelnde Praxis zu überweisen, sodass Sie nicht dauerhaft in Vorleistung gehen müssen. Ob Ihre Kasse dies anbietet, klären Sie bitte direkt dort ab.

Wichtiger Hinweis

Die Kostenerstattung ist eine Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenkasse. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht. Alle Sitzungen vor einer Bewilligung tragen Sie selbst. Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Verfahren wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Über die Erstattung entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse. Stand: August 2026.

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